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Richtfest in der Nikolastraße

Bauherr und Handwerker feierten unter Einhaltung der Corona-Regeln das Richtfest für das neue Wohnquartier mit 32 Wohnungen in der Nikolastraße. Im Sommer 2021 sollen die überwiegend öffentlich geförderten Wohnungen in Landshut bezugsfertig sein.

Lange Zeit lag das Grundstück in der Landshuter Nikolastraße brach. Im nächsten Sommer ist dort die neue Anlage mit 32 nagelneuen Wohnungen bezugsfertig. Kürzlich fand ein kleines Richtfest, aufgrund der Corona-Einschränkungen ohne Prominenz aus Kirche und Politik, nur für die beauftragten Handwerker und das Planungsteam, statt. Die Baustelle liegt im Plan.

Bauherr der Maßnahme ist das Katholische Wohnungsbau- und Siedlungswerks der Diözese Regensburg (KWS). Die neuen Wohnungen kommen hauptsächlich finanziell weniger gut gestellten Familien zugute. Neben Mitteln des Freistaates Bayern erfolgt der überwiegende Teil der Finanzierung mit Finanzmitteln der Diözese Regensburg in Form von Gesellschafterdarlehen.

Insgesamt knapp acht Millionen Euro wird in dieses Projekt investiert. Auch die Pfarrei St. Nikola in Landshut trug ihren Teil zur Realisierung bei. Sie hat als Grundstückeigentümer das Grundstück im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Eine echte „Win-Win-Situation“ für alle Partner: Das KWS schafft bezahlbaren Wohnraum in der Diözese Regensburg, die Kirchenstiftung führt ihr Grundstück einer sinnvollen Nutzung zu und erhält neuen Wohnraum in ihrer Gemeinde.

In der Nikolastraße 35/35a entstehen 32 Wohnungen. 29 Wohnungen werden mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert. Beauftragter Architekt ist das Architekturbüro Eck-Fehmi-Zett aus Landshut. Die Wohnungen sind im Sommer 2021 bezugsfertig. Sie haben eine Größe zwischen 46 und 83 Quadratmeter und sind für ein bis vier Personen vorgesehen. Im Bereich der öffentlich-geförderten Wohnungen beläuft sich die vom Mieter zu tragende Kaltmiete auf etwa sechs Euro pro Quadratmeter. Die freifinanzierten Wohnungen werden zu einem Mietpreis (Kaltmiete) von unter zehn Euro pro Quadratmeter angeboten.

Zusatz-Info: Vermietung der neuen Wohnungen

Für die Anmietung der Wohnungen ist ein Vormerkbescheid (Wohnberechtigungsschein Einkommensstufe 1) erforderlich. Dieser kann bei der Stadt Landshut (Amt für Gebäudewirtschaft – Wohnungsbau und Wohnungswesen) beantragt werden. Drei Wohnungen können ohne Wohnberechtigungsschein angemietet werden (freifinanziert). Wohnungsbewerbungen werden von uns ab Anfang 2021 über kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de angenommen.