Bewerbung um eine Mietwohnung

Sie suchen eine Wohnung innerhalb der Diözese Regensburg? Hier können Sie sich für eine bestimmte, oder aber auch allgemein für Mietwohnungen des KWS bewerben. Beantworten Sie hierfür einfach nachfolgenden Fragebogen und senden Sie Ihre Bewerbung direkt online an uns.

Im Anschluss erhalten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als Pdf-Datei.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiges vor der Bewerbung

Öffentlich-geförderte Wohnungen sollen helfen, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen, um für die breite Schicht der Bevölkerung die Bezahlbarkeit der Miete zu gewährleisten. Voraussetzung zur Anmietung einer öffentlich-geförderten Wohnung ist die Vorlage eines passenden Wohnberechtigungsscheines. Je nach Lebensphase und Brutto-Jahreseinkommen, haben Sie die Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu erhalten.

Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, klären Sie bitte vor Ihrer Wohnungsbewerbung mit dem für Sie zuständigen Wohnungsamt ab. Für Bewohner der Stadt Regensburg ist das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen Ihr Ansprechpartner. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ob Sie einen Anspruch auf eine Förderung haben kann Ihnen nur das für Sie zuständige Wohnungsamt mitteilen. Bitte nehmen Sie daher mit dem Amt vor Ihrer Bewerbung Kontakt auf.
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit gerne bei uns mit einem Wohnberechtigungsschein um eine öffentlich-geförderte Wohnung bewerben. Wir bitten um Verständnis, dass in den Städten Regensburg und Landshut Bewerbungen mit Wohnberechtigungsschein und Einkommensstufe 1 (= Vormerkbescheid) von uns nicht berücksichtigt werden können, da hier die Wohnungen von den beiden Städten selbst über entsprechende Vorschlagslisten vergeben werden. Sollte Ihnen also ein Wohnberechtigungsschein mit Einkommensstufe 1 (= Vormerkbescheid) vorliegen, bewerben Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Wir dürfen Ihnen leider in diesem Fall keine öffentlich-geförderte Wohnung anbieten.
Das KWS verfügt auch über freifinanzierte Wohnungen. Für die Anmietung einer freifinanzierten Wohnung wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt.
Unser Wohnungsbestand verteilt sich auf das gesamte Gebiet der Diözese Regensburg mit Schwerpunkt auf den Großraum Regensburg. Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Wohnstandorte zu den Wohnformen „Studentenwohnheime“, „Mehrgenerationenwohnen“ und „Seniorenwohnen Plus“.
Unser Portfolio konzentriert sich hauptsächlich auf 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 35 m² bis ca. 80 m². Vereinzelt haben wird auch 5-Zimmer-Wohnungen mit ca. 100 m². Ab 2021 können wir in Regenstauf auch Reihenhäuser erstmalig zur Miete anbieten.
Wir freuen uns, dass wir für alle Lebensphasen Wohnraum anbieten können. Klicken Sie sich gerne durch unsere Wohnformen „Studentenwohnheime“, „Mehrgenerationenwohnen“ und „Seniorenwohnen Plus“.
Da wir ausschließlich Wohnungen im eigenen oder fremdverwalteten Bestand vermieten, müssen Sie bei uns keine Provision bezahlen. Wir führen keine Maklertätigkeit durch.

Alle Angebote können Sie auf Immobilienscout24 abrufen. Sollte gerade nicht die passende Wohnung verfügbar sein, dürfen Sie sich jederzeit auch gerne initiativ um eine Mietwohnung bewerben.

Sie können sich direkt hier bei uns auf der Homepage bewerben. Alternativ setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen unser Bewerbungsformular zusenden können.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Ihre Bewerbungen maximal 6 Monate gültig. Sollten Sie innerhalb dieser 6 Monate noch nicht fündig geworden sein, dürfen Sie sich gerne erneut bei uns um eine Wohnung bewerben. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine langfristige Warteliste führen können.

Ihre Konfession, Rasse, Herkunft oder Nationalität zählen ebenso wie weitere Kriterien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu den Kriterien für die Vergabe unserer Wohnungen.

Im Bewerbungsprozess ist die Schufa-Auskunft nicht erforderlich und muss demnach noch nicht vorgelegt werden.

Grundsätzlich sind Kleintiere in unseren Wohnungen immer erlaubt. Alle weiteren Haustiere geben Sie bitte im Bewerbungsprozess an. Über die Genehmigung von Haustieren ist im Einzelfall zu entscheiden. In den überwiegenden Fällen kann jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.

Das KWS vermietet Wohnungen im Normalfall ohne Küche. Oftmals kann allerdings die Küche des Vormieters übernommen werden. Eine solche Übernahme ist dann außerhalb des Mietvertrages zwischen Vormieter und Nachmieter zu klären.

Kautionsversicherungen oder Kautionsbürgschaften können bei uns nicht hinterlegt werden. Wir bitten um Verständnis.

Wir freuen uns, dass wir sowohl barrierefreie, als auch rollstuhlgerechte Wohnungen an verschiedenen Standorten im Portfolio anbieten können. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wohnungen mit Gartenanteil können wir bislang leider nicht anbieten.