Wohnen - Service

Häufige Fragen und Antworten

KWS Service und Hilfe für Wohnangebot Regensburg

Service bedeutet: Wir kümmern uns.

Unser Service für Wohnungen im Bistum Regensburg

Unverhofft kommt oft, sagt der Volksmund. Wir sind für Sie da, um das „oft“ zu minimieren. Ihre Wünsche und Anliegen sind unsere Herausforderung. Wir wollen und sind Ihr verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Nicht nur bis zur Schlüsselübergabe. Auch darüber hinaus. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind. Und das gilt bis zum letzten Tag Ihres Mietverhältnisses.

Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen:

Was passiert zum Mietende mit meiner Kaution? Wer hilft mir bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung? Viele Ihrer Fragen treten immer wieder auf. Auch andere Mieter stellen sich während der Mietdauer diese Fragen. Deshalb haben wir alle regelmäßig auftretenden Anfragen rund um das Mietverhältnis für Sie hier einmal zusammengestellt.

Mietverhältnis / Mietpreis

Weitere Bewohner

Mietkaution

Kündigung

Betriebs-/Heizkosten

Energiespartips

GEZ / Fernseh / Internet

Wohnungsschäden

Haustiere

Beschwerden

Zählerablesung / Rauchmelder

Gewerbliche Nutzung der Mietwohnungen

Mietverhältnis / Mietpreis

Ja, Ihr Mietvertrag läuft 6 Monate und verlängert sich dann automatisch um jeweils 6 Monate, sofern Sie das Apartment / WG-Zimmer nicht gekündigt haben. Sie müssen keine Verlängerung des Mietvertrages beantragen.

Bitte senden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung selbständig am Beginn eines jeden Semesters als PDF an kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de. Die Immatrikulation an der Universität Regensburg oder OTH Regensburg muss in jedem Semester neu von Ihnen nachgewiesen werden. Sofern keine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden kann, ist mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses zu rechnen.

Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit ihrem Anliegen an unsere Kundenbetreuung (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de). Nennen Sie uns dabei bitte auch ihre Vertragsnummer, die Sie beispielsweise Ihrem Mietvertrag entnehmen können.

Sie sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, Ihre Miete zum Monatsanfang im Voraus für den jeweiligen Monat zu begleichen. Eine Abbuchung der Miete zur Monatsmitte ist somit nicht möglich.

Generell ist die Zahlungsweise per SEPA-Lastschriftverfahren durch unseren Mietvertrag vertraglich vereinbart. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, wenden Sie sich gerne an Ihre persönlichen Ansprechpartner im Bereich „Buchhaltung“. Die Pflicht zur Begleichung der Miete zum Monatsanfang besteht allerdings in jedem Fall.

Sie sind als Mieter unser Vertragspartner, auch wenn die jeweils fällige Miete von einer öffentlichen Stelle (z.B. Jobcenter) an uns überwiesen wird. Der Mieter ist für die vollständige und pünktliche Entrichtung der Miete verantwortlich. Teilen Sie den jeweils zuständigen Stellen auch Mietänderungen (z.B. im Falle von Mieterhöhungen) mit und leiten Sie die Betriebskosten-Abrechnungen weiter.

Sollte uns bereits ein unterschriebenes SEPA-Mandat vorliegen und sich lediglich die Kontonummer ändern, reicht uns eine formlose Mitteilung per Mail, Fax oder Brief. Bei einer Änderung des Kontoinhabers ist die Unterzeichnung eines neuen SEPA-Mandates erforderlich. Bitte beachten Sie, dass uns derartige Meldungen frühzeitig, d.h. rund 10 Tage vor dem Monatswechsel, vorliegen müssen. Andernfalls können diese kurzfristig leider nicht mehr berücksichtigt werden. Unsere Ansprechpartner im Bereich „Buchhaltung“ stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Setzen Sie sich auf alle Fälle rechtzeitig mit den Ansprechpartnern aus dem Bereich „Buchhaltung“ in Verbindung. Wir sind bestrebt, zusammen mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Sollte die Abbuchung der Miete durch die Bank aufgrund fehlender Deckung oder fehlerhafter Bankverbindung nicht möglich sein, werden uns durch die Rücklastschrift von der Bank Gebühren berechnet. Daher ist diese Forderung vom Mieter zu tragen.

Alle Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Mietzahlung, auch wenn einer der Vertragspartner bereits aus der Wohnung ausgezogen ist. 

Weitere Bewohner / Mieter

Eine Zwischenvermietung oder Untervermietung des Zimmers bzw. Apartments ist nicht gestattet und vertraglich ausdrücklich untersagt. Das Mietobjekt darf ausschließlich von der im Mietvertrag genannten Person genutzt werden. Bei einem Verstoß kann dies vertragliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen.

Nein, die Apartments bzw. WG-Zimmer sind jeweils nur für die Belegung mit einer Person vorgesehen. Der Einzug einer weiteren Person kann von uns nicht gestattet werden.

Eine Untervermietung der Wohnung muss bei uns beantragt und durch uns genehmigt werden. Lassen Sie uns hierfür bitte vor Beginn der Untermiete einen ausgefüllten Bewerbungsbogen Ihres gewünschten Untermieters zukommen. Ebenso teilen Sie uns bitte den gewünschten Zeitraum der Untervermietung mit. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de. Gleiches gilt auch für die Gründung einer WG.

Für eine Vermietung der Wohnung z.B. auf AirBnB ist separate Genehmigung seitens des Vermieters erforderlich. Die Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung reicht hierfür nicht aus.

Bitte schicken Sie uns die Daten des „neuen“ Mitbewohners bzw. der „neuen“ Mitbewohnerin zu. Füllen Sie hierfür bitte einen Bewerbungsbogen aus und teilen Sie uns das gewünschte Einzugsdatum mit. Lassen Sie uns diese Angaben gerne direkt per E-Mail an kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de zukommen. Die Genehmigung des Vermieters erfolgt in Form eines Nachtrages zum abgeschlossenen Mietvertrag. Die für das Meldeamt benötigte Wohnungsgeberbescheinigung wird im Anschluss ausgestellt.

Bitte teilen Sie uns schriftlich die Daten der/s Partnerin/s in Form unseres Bewerbungsbogens mit. Diesen lassen Sie uns gerne per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensbug.de) zukommen. Nach Prüfung der Unterlagen erstellen wir Ihnen einen Nachtrag zum abgeschlossenen Mietvertrag.

Mietkaution

Die Kautionen werden üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach Vertragsende abgerechnet.
Eine Abbuchung der Kaution ist leider nicht möglich. Die Kaution muss vom Mieter an uns überwiesen werden. Verwenden Sie hierfür bitte die Bankverbindung Ihres Kautionskontos, die Ihnen zusammen mit den Mietvertragsunterlagen mitgeteilt wurde.

Der Kautionsbetrag kann in max. 3 Raten beglichen werden, wobei die erste Rate bei Mietbeginn fällig ist.

Ihre Kaution wird bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt. Die Anlage erfolgt getrennt vom Vermögen des Vermieters und ist somit insolvenzfest. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen während der Mietzeit die Sicherheit. Die Kautionen der Mieter in unseren Studentenwohnheimen werden nicht verzinst.

Eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft wird von uns nicht akzeptiert.

Nein. Die Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten ist in erster Linie zur Sicherung von Ansprüchen aus Schäden an der Wohnung hinterlegt. Eine Verrechnung mit laufenden Mietzahlungen ist daher nicht möglich.

Die Kaution ist in erster Linie zur Sicherung von Ansprüchen aus Schäden an der Wohnung hinterlegt. Die Mieten sind bis zum Ende des Mietverhältnisses zu begleichen. Ein Abwohnen der Kaution ist nicht zulässig.

Die Kaution ist für den Fall gedacht, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Folgende Ansprüche können u.a. entstehen:
  • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
  • Nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen
  • Mietschulden
  • Offene Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung.

Gerät der Mieter mit der Zahlung seiner Kaution in Verzug hat der Vermieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Kündigung

  • Die Einhaltung der Kündigungsfrist, welche 3 Monate beträgt
  • Zusendung der Kündigung im Original, per Post
  • Daran denken einen evtl. Stellplatz gleich mit zu kündigen
  • Nennung Ihrer Vertragsnummer

Durch eine vom Hauptmieter ausgestellte Vollmacht ist dies ohne weiteres möglich.

Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit unserer Kundenbetreuung auf. Gerne erteilen wir Ihnen die Erlaubnis zur Untervermietung Ihres Apartments bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die mietvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen nicht beliebig verkürzt werden können.

Nein, dies ist leider nicht möglich. Ihr Untermieter kann sich gerne bei uns um ein Apartment/WG-Zimmer bewerben. Die Vergabe der verfügbaren Apartments/WG-Zimmer erfolgt auch in diesen Fällen nach den definierten Vergabekriterien.

Nein. Ihre Nachmietinteressenten dürfen sich aber gerne im regulären Verfahren um ein Apartment/WG-Zimmer bewerben. Andernfalls kann durch uns die Vergabe der verfügbaren Apartments/Zimmer entsprechend unserer Kriterien nicht sichergestellt werden.

Ihre Kündigung muss bei uns schriftlich eingehen. Die Kündigung muss von allen Mietvertragspartnern im Original unterschrieben sein. Gerne können Sie uns Ihr Schreiben auch vorab per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de) zukommen lassen. Ausschlaggebend für die Kündigungsfrist ist jedoch das Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung (per Post) in unserer Geschäftsstelle.

Folgende Informationen sollten in Ihrer Kündigung enthalten sein:

  • Ihre aktuelle Wohnanschrift mit Stockwerk und Lage der Wohnung
  • Ihre Vertragsnummer (in Mietvertrag bzw. auf Anschreiben enthalten)
  • Ihre aktuelle Telefonnummer
  • Gewünschtes Kündigungsdatum
  • Sofern bereits vorhanden: Neue Adresse
  • Originalunterschrift von allen Mietern
  • Weitere Informationen z.B. Küche kann von Nachmieter abgelöst werden.

Die Kündigungsfrist des Mieters beläuft sich laut Mietvertrag auf 3 Monate (auch bei Garagen, Stellplatz, etc.). Es kommt dabei nicht auf das Datum des Versands, sondern auf das Eingangsdatum beim Vermieter an. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Der Samstag gilt ebenfalls als Werktag; es sei denn, der Samstag ist der 3. Werktag, dann gilt der darauffolgende Werktag als 3. Werktag.

Durch den Tod des Mieters wird laut gesetzlicher Regelung das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Das Mietverhältnis kann durch die Erben innerhalb von einem Monat ab Kenntnis des Todesfalls mit der normalen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Ihre Pflichten aus dem Mietverhältnis bleiben bis Vertragsende gültig. Die Miete inkl. Nebenkosten sind vollständig zu zahlen. Ebenso bestehen die Mietpflichten (z.B. Treppenhausreinigung, regelmäßiges Lüften) bis zum Ende des Mietverhältnisses. Daneben sind Sie verpflichtet, Besichtigungen von Nachmietinteressenten zu ermöglichen.
Nein, dies ist leider nicht möglich. Gerne können Sie jedoch Nachmietinteressenten auf unseren Bewerbungsprozess aufmerksam machen.
Im Normalfall werden unsere Wohnungen ohne Einbauküche und ohne Möblierung vermietet. In diesem – durch ein Übergabeprotokoll dokumentierten – Zustand ist die Wohnung auch wieder an uns zurückzugeben. Eine Veräußerung Ihrer Küche oder von Mobiliar an den Nachmieter kann natürlich erfolgen. Möchte der Nachmieter Ihre Küche oder weitere Möbel nicht übernehmen, sind diese von Ihnen aus der Wohnung zu entfernen.

Auszug

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Abnahmetermin mit Ihrem zuständigen Hausbetreuer. Die Kontaktdaten Ihres Hausbetreuers entnehmen Sie bitte der Kündigungsbestätigung, die Ihnen nach der Eingang der Kündigung umgehend zugeschickt wird. Teilen Sie uns bitte auch rechtzeitig Ihre neue Adresse und ggf. neue Telefonnummer mit, gerne auch direkt an kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de. Melden Sie sich bitte nach Erhalt des Abnahmeprotokolls bei Ihrem Energieversorger (Strom/ggf. Gas) ab. Bitte gegebenenfalls den Telefonanschluss nicht vergessen zu kündigen.
Ja, Sie dürfen den Aufzug für den Umzug verwenden. Beachten Sie bitte das maximal zulässige Gewicht. Gehen Sie sorgsam mit dem Aufzug um, damit keine Beschädigungen entstehen. Achten Sie außerdem auf andere Mieter; blockieren Sie den Aufzug nicht über eine längere Zeit.
Das Lagern von Gegenständen im Flur ist verboten. Ein Zwischenlagern von Gegenständen während des Auszugs von maximal 30 Minuten wird toleriert.
Nein, das müssen Sie nicht. Insbesondere wenn es zu lauteren Geräuschen kommt, empfehlen wir dies allerdings ausdrücklich.

Sie können bei der Deutschen Post AG einen Nachsendeauftrag einrichten.

Eine Wohnungsgeberbestätigung wird für den Auszug nicht standardmäßig erstellt. Fordern Sie diese bitte separat bei uns an, gerne auch direkt unter kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de.

Betriebs- & Heizkosten

Unter Betriebskosten versteht man alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Einrichtungen, der Anlagen und des Grundstücks fortwährend entstehen. „Fortwährend“ bedeutet, dass die Kosten regelmäßig anfallen müssen. Einmalige Ausgaben gelten nicht als Betriebskosten.

Man unterscheidet in kalte und warme Betriebskosten. Zu den warmen Betriebskosten gehören die Kosten für Heizung und Warmwasser; alle anderen Kosten zählen zu den kalten Betriebskosten. Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Kostenpositionen gemäß Betriebskostenverordnung:

Nach dem Ende eines Abrechnungszeitraumes (im Normalfall: 31.12.) ist die Abrechnung innerhalb der darauf folgenden 12 Monate zu erstellen.

Bei Fragen zur Heizkostenabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an unseren Wärmemessdienst:

FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Maria-Ward-Straße 8
96047 Bamberg

Tel: 0951-40738-0
Fax: 0951-40738-55

Bei weiteren Fragen zur Betriebskostenabrechnung stehen unsere Ansprechpartner aus dem Bereich „Buchhaltung“ gerne für Sie zur Verfügung!

Setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit den Ansprechpartnern aus dem Bereich „Buchhaltung“ in Verbindung.

Generell werden von uns im Falle eines Mieterwechsels keine vorzeitigen Einzelabrechnungen erstellt. Die Kosten für die gesamte Wohnanlage werden jeweils innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums erstellt. D.h. es ist durchaus möglich, dass Sie nach über einem Jahr nach Mietvertragsende Ihre letzte Betriebskostenabrechnung erhalten.

Die Umlage der Betriebskosten auf die einzelnen Mieter erfolgt gemäß § 556a (I) BGB. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der den unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Genauere Angaben zur Situation in Ihrer Wohnanlage entnehmen Sie bitte den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag.

Ein Beispiel aus unserer Betriebskostenabrechnung:

Wohnraum: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Lage: EG
Einzugsdatum: 01.11.2003
Auszugsdatum: 30.04.2018
Abrechnungszeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2018 (= 365 Tage)
Nutzungszeitraum: 01.01.2018 – 30.04.2018 (= 120 Tage)

Der Abrechnungszeitraum ist die Zeitspanne, für die der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt (= 365 Tage (max)). Der Nutzungszeitraum ist die Zeitspanne, in welcher der Mieter die Wohnung in diesem Abrechnungszeitraum bewohnt hat (=120 Tage).

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Demnach werden die Heizkosten zu mindestens 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die einzelnen Nutzer umgelegt. Die restlichen Kosten in Höhe von mindestens 30 Prozent und maximal 50 Prozent werden als Festanteil nach dem Maßstab der Wohnfläche auf die einzelnen Mieter verteilt.
Man unterscheidet zwischen Grund- und Verbrauchskosten. Die Verbrauchskosten werden zu mindestens 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf den Nutzer umgelegt. Deshalb fallen auch bei einem Null-Verbrauch mindestens 30 Prozent Grundkosten an, die verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Folgende Versicherungen können in die Betriebskostenabrechnung einfließen:

  • Wohngebäudeversicherung (Feuer-, Sturm-, Wasser- und Hagelschäden)
  • Versicherung von Elementarschäden (Erdrutsch, Lawinen, Hochwasser)
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Öltankversicherung

 

Bitte beachten Sie, dass in keinem Fall eine Versicherung für Schäden an Ihrem Hausrat besteht.

Da der Aufzug auch von den Erdgeschoss-Mietern benutzt werden könnte, sind auch von diesen Mietern die Kosten anteilig zu tragen. Im Normalfall sind über den Aufzug nicht nur die Wohnungen, sondern auch die Kellerräume, die Tiefgarage oder der Dachboden zu erreichen.
Die gebührenpflichtige Versorgung der Wohnung mit Kabelfernsehen ist im Mietvertrag vereinbart. Die Kabelgebühren müssen vom Mieter auch dann getragen werden, wenn er das Fernsehangebot nicht nutzt.
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleitungen nach §35a EStG sind in unserer Anlage 2 ausgewiesen und können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (auch noch im darauffolgenden Jahr) beim Finanzamt eingereicht werden.
Dadurch, dass Sie in der Heizperiode eingezogen sind, fehlen Ihnen die Vorauszahlungen der Sommermonate. Somit konnte sich auch kein Guthaben aufbauen und die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen reichen nicht aus. Es kommt daher zu einer Nachzahlung.
Im Zuge der Abrechnung werden die Vorausleistungen automatisch angepasst. Eine Erhöhung erfolgt insbesondere im Falle einer Nachzahlung sowie bei absehbaren Kostensteigerungen.
Sie sind als Mieter unser Vertragspartner und erhalten deshalb die Betriebskostenabrechnung. Trotzdem sind Sie verpflichtet, die zuständige Stelle über das Abrechnungsergebnis und evtl. Mietänderungen in Kenntnis zu setzen.

Energiespartipps

Energiespartips KWS Regensburg

GEZ / Fernseh- & Internetempfang

Bei Störungen Ihres Internetanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an den 24h-Service der Fidentia Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH:

FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Maria-Ward-Straße 8
96047 Bamberg

Tel: 0951-40738-0
Fax: 0951-40738-55

TV- und Internet-Störungen:
(24h / 7 Tage erreichbar)

Hotline: 0951/40738 – 11

Nein, die GEZ-Gebühren sind nicht Bestandteil der Miete. Sie müssen sich selbst beim Beitragsservice bzgl. des Rundfunkbeitrages (vormals: GEZ) anmelden und die Kosten tragen.

Auch ein Apartment / WG-Zimmer im Studentenwohnheim wird vom Beitragsservice vor der Hintergrund des Rundfunkbeitrages (vormals: GEZ) als Wohnung angesehen. Es besteht also grundsätzlich eine Beitragspflicht. Ob Sie aufgrund anderer Faktoren von der Beitragspflicht befreit werden, klären Sie bitte direkt mit dem Beitragsservice ab. Durch uns erfolgt keine Anmeldung beim Beitragsservice hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Ebenso werden durch uns diesbezüglich keine Kosten getragen. Diese sind auch nicht in der Miete enthalten.

Sie müssen sich selbst um die Anmeldung des Rundfunkbeitrages (vormals: GEZ) beim Beitragsservice kümmern (siehe Mietvertrag). Der Rundfunkbeitrag ist auch nicht Bestandteil der Miete.

Ob Sie hinsichtlich des Rundfunkbeitrages (vormals: GEZ) beitragspflichtig sind, klären Sie bitte direkt mit dem Beitragsservice ab. Durch uns erfolgt keine Anmeldung beim Beitragsservice hinsichtlich des Rundfunkbeitrages. Ebenso werden durch uns diesbezüglich keine Kosten getragen. Diese sind auch nicht in der Miete enthalten.

Ob Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen können, klären Sie bitte direkt mit dem Beitragsservice ab.

Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrages beim Beitragsservice gilt gleiches wie für den Einzug: Sie sind als Mieter selbst dafür verantwortlich.

Wenden Sie sich bitte zunächst direkt an den 24h-Service der Fidentia Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH.

FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Maria-Ward-Straße 8
96047 Bamberg

Tel:          0951-40738-0
Fax:         0951-40738-55

Daneben stehen Ihnen unsere Objektbetreuer auch gerne zur Verfügung.

Für das Anbringen einer SAT-Schüssel benötigen Sie gemäß Mietvertrag eine Genehmigung durch den Vermieter. Sie dürfen uns gerne diesbezüglich einen schriftlichen Antrag per Post zukommen lassen. Gerne auch direkt per Mail an kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de.

Schäden in der Wohnung

Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren technischen Hausbetreuer Herrn Fuchs.

Tel: 01 60 / 47 88 926
michael.fuchs(@)kws-regensburg.de

Ihr Hausmeister kümmert sich gerne um derartige Anliegen. Verständigen Sie ihn bitte jederzeit telefonisch. Die Kontaktdaten des zuständigen Hausmeisters hängen im Eingangsbereich der Wohnanlage aus und werden Ihnen zum Einzug mit Ihren Mietvertragsunterlagen ausgehändigt.

Bagatellschäden, die mietvertraglich als Kleinreparaturen definiert sind, zahlen Sie als Mieter. Wurde der Schaden durch Sie verursacht, kommen Sie ebenfalls für die Kosten der Reparatur auf. Auch wenn es sich um einen Bagatellschaden oder Eigenverschulden handelt, melden Sie sämtliche Schäden bitte an Ihren Objektbetreuer.

Schäden an privaten Gegenständen melden Sie bitte Ihrer persönlichen Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung trägt derartige Schäden nicht.

Bitte wenden Sie sich schriftlich an Ihren Objektbetreuer und teilen ihm mit, wie viele und welche Schlüssel Sie benötigen. Geben Sie auch bitte direkt die entsprechende Schlüsselnummer mit an. Für anfallende Kosten kommen Sie als Mieter auf.

Zu den Ansprechpartnern (Ihre Wohnung > Technisches Gebäudemanagement)

Die Wände müssen über einen hellen Farbton verfügen. Sämtliche Möbel inkl. Einbauküche des Mieters sind aus der Wohnung zu entfernen, es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung mit dem Nachmieter getroffen. Bei individuellen Fragen rund um die Thematik „Schönheitsreparaturen“ sprechen Sie bitte Ihren Objektbetreuer bzw. Ihre Kundenbetreuerin an.

Haustiere

Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich erlaubt. Für Hamster oder Vögel, etc. wird keine Zustimmung des Vermieters benötigt. Alle weiteren Tiere (u.a. Hunde oder Katzen) sind genehmigungspflichtig. Als Mieter müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Kundenbetreuung mit Angabe der Größe des Tieres, Rasse und Zeitpunkt der Haltung stellen. Erst mit der Genehmigung des Vermieters ist die Tierhaltung gestattet. Eine nicht genehmigte Tierhaltung stellt einen Verstoß gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen dar.

Anregungen / Beschwerden

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursacher. Die meisten Probleme lassen sich am Besten im direkten Gespräch lösen. Daneben steht Ihnen jederzeit gerne unser technischer Hausbetreuer Herr Fuchs sowie die Kundenbetreuung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden nur schriftlich annehmen können. Mithilfe unseres Lärmprotokolls können Sie Ruhestörungen dokumentieren.

Hier finden Sie unsere Lärmprotokoll-Vorlage: Download Lärmprotokoll-Vorlage

Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir immer dankbar. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständigen Tutoren des jeweiligen Wohnheims. Mit diesen steht das Team vom KWS in regem Kontakt und erfährt dadurch von Ihren Vorschlägen.

Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich oder per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de) zu. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir mündliche bzw. telefonische Beschwerden nicht bearbeiten können.

Bei Ruhestörungen reichen Sie bitte zusätzlich ein Lärmprotokoll bei uns ein.

Hier finden Sie unsere Lärmprotokoll-Vorlage: Download Lärmprotokoll-Vorlage

Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich oder per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de) zu, am besten direkt mit Foto. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir mündliche bzw. telefonische Beschwerden nicht bearbeiten können.
Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich oder per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de) zu, am besten direkt mit Foto. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir mündliche bzw. telefonische Beschwerden nicht bearbeiten können.
Auf derartige Fragen finden Sie Antworten in der Hausordnung, die Bestandteil Ihres Mietvertrages ist. Darüber hinaus, dürfen Sie sich jederzeit gerne mit Ihren Fragen an uns wenden.

Zählerablesung / Rauchwarnmelder

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen zu den Rauchwarnmeldern an die Firma Fidentia.

FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Maria-Ward-Straße 8
96047 Bamberg

Tel: 0951-40738-0
Fax: 0951-40738-55

Bitte beachten Sie diesbezüglich den Aushang der Fidentia Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH. Dem Aushang können Sie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer entnehmen. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Fidentia unter:

FIDENTIA
Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Maria-Ward-Straße 8
96047 Bamberg

Tel: 0951-40738-0
Fax: 0951-40738-55

Gewerbliche Nutzung der Mietwohnung

Bei der Frage der gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung geht es in erster Linie um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat und für andere Mieter des Hauses störend ist. Ihren Antrag zur gewerblichen Nutzung der Wohnung lassen Sie uns bitte per Post oder per Mail (kundenbetreuung(at)kws-regensburg.de) zukommen. Geben Sie dabei bitte auch die Art des Gewerbes sowie den Umfang des Parteiverkehrs an.
Nein, hierfür benötigen Sie keine Genehmigung.
Sofern wir Ihnen die gewerbliche Nutzung der Wohnung genehmigt haben, dürfen Sie auch den Namen Ihres Gewerbe an Ihrem Briefkasten erwähnen.

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ob Telefonisch, per Email oder Kontaktformular. Schauen Sie einmal bei unseren Ansprechpartnern oder auf der Kontaktseite vorbei!