Wichtiges vor der Bewerbung - Mietwohnungen
(English Version)
Was ist eine öffentlich-geförderte Wohnung und was sind die Voraussetzungen zur Anmietung?
Öffentlich-geförderte Wohnungen sollen helfen, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen, um für die breite Schicht der Bevölkerung die Bezahlbarkeit der Miete zu gewährleisten. Voraussetzung zur Anmietung einer öffentlich-geförderten Wohnung ist die Vorlage eines passenden Wohnberechtigungsscheines. Je nach Lebensphase und Brutto-Jahreseinkommen, haben Sie die Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu erhalten.
Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, klären Sie bitte vor Ihrer Wohnungsbewerbung mit dem für Sie zuständigen Wohnungsamt ab. Für Bewohner der Stadt Regensburg ist das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen Ihr Ansprechpartner. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kann mir das KWS sagen, ob ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein habe?
Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ob Sie einen Anspruch auf eine Förderung haben kann Ihnen nur das für Sie zuständige Wohnungsamt mitteilen. Bitte nehmen Sie daher mit dem Amt vor Ihrer Bewerbung Kontakt auf.
Ich besitze einen Wohnberechtigungsschein mit der Einkommensstufe 1 (= Vormerkbescheid) und suche eine Wohnung in Regensburg. Kann ich mich beim KWS um eine Wohnung bewerben?
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit gerne bei uns mit einem Wohnberechtigungsschein um eine öffentlich-geförderte Wohnung bewerben. Wir bitten um Verständnis, dass in den Städten Regensburg und Landshut Bewerbungen mit Wohnberechtigungsschein und Einkommensstufe 1 (= Vormerkbescheid) von uns nicht berücksichtigt werden können, da hier die Wohnungen von den beiden Städten selbst über entsprechende Vorschlagslisten vergeben werden. Sollte Ihnen also ein Wohnberechtigungsschein mit Einkommensstufe 1 (= Vormerkbescheid) vorliegen, bewerben Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Wir dürfen Ihnen leider in diesem Fall keine öffentlich-geförderte Wohnung anbieten.
Kann man beim KWS auch eine Wohnung ohne Wohnberechtigungsschein erhalten?
Das KWS verfügt auch über freifinanzierte Wohnungen. Für die Anmietung einer freifinanzierten Wohnung wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt.
In welchen Städten kann das KWS Wohnungen anbieten?
Unser Wohnungsbestand verteilt sich auf das gesamte Gebiet der Diözese Regensburg mit Schwerpunkt auf den Großraum Regensburg. Unsere Wohnstandorte können Sie unserer Übersicht entnehmen. Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Wohnstandorte zu den Wohnformen „Studentenwohnheime“, „Mehrgenerationenwohnen“ und „Betreutes Wohnen“.
Vermieten Sie auch Häuser und große Wohnungen?
Unser Portfolio konzentriert sich hauptsächlich auf 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 35 m² bis ca. 80 m². Vereinzelt haben wird auch 5-Zimmer-Wohnungen mit ca. 100 m². Ab 2021 können wir in Regenstauf auch Reihenhäuser erstmalig zur Miete anbieten.
Haben Sie auch spezielle Angebote z.B. für Studenten oder Senioren?
Wir freuen uns, dass wir für alle Lebensphasen Wohnraum anbieten können. Klicken Sie sich gerne durch unsere Wohnformen „Studentenwohnheime“, „Mehrgenerationenwohnen“ und „Betreutes Wohnen“.
Verkaufen Sie auch Wohnungen und Häuser?
Das KWS bietet Wohnungen lediglich zur Miete an.
Muss ich bei Ihnen Provision bezahlen?
Da wir ausschließlich Wohnungen im eigenen oder fremdverwalteten Bestand vermieten, müssen Sie bei uns keine Provision bezahlen. Wir führen keine Maklertätigkeit durch.
Wo finde ich die aktuell verfügbaren Wohnungen des KWS?
Unsere aktuellen Angebote können Sie unserer Homepage entnehmen. Beachten Sie ggf. bitte auch weitere Angebote der Wohnformen „Studentenwohnheime“, „Mehrgenerationenwohnen“ und „Betreutes Wohnen“.
Alle Angebote können Sie auch auf Immobilienscout24 abrufen. Sollte gerade nicht die passende Wohnung verfügbar sein, dürfen Sie sich jederzeit auch gerne initiativ um eine Mietwohnung bewerben.
Wie bewerbe ich mich richtig?
Sie können sich direkt hier bei uns auf der Homepage bewerben. Alternativ setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen unser Bewerbungsformular zusenden können.
Wie lange ist eine Wohnungsbewerbung gültig?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Ihre Bewerbungen maximal 6 Monate gültig. Sollten Sie innerhalb dieser 6 Monate noch nicht fündig geworden sein, dürfen Sie sich gerne erneut bei uns um eine Wohnung bewerben. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine langfristige Warteliste führen können.
Muss ich „katholisch“ sein, um bei Ihnen eine Wohnung zu erhalten?
Ihre Konfession, Rasse, Herkunft oder Nationalität zählen ebenso wie weitere Kriterien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu den Kriterien für die Vergabe unserer Wohnungen.
Muss ich der Bewerbung direkt eine Schufa-Auskunft beilegen?
Im Bewerbungsprozess ist die Schufa-Auskunft nicht erforderlich und muss demnach noch nicht vorgelegt werden.
Kann ich mit Haustieren in eine Wohnung des KWS einziehen?
Grundsätzlich sind Kleintiere in unseren Wohnungen immer erlaubt. Alle weiteren Haustiere geben Sie bitte im Bewerbungsprozess an. Über die Genehmigung von Haustieren ist im Einzelfall zu entscheiden. In den überwiegenden Fällen kann jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.
Ist im Normalfall eine Küche in der Wohnung enthalten?
Das KWS vermietet Wohnungen im Normalfall ohne Küche. Oftmals kann allerdings die Küche des Vormieters übernommen werden. Eine solche Übernahme ist dann außerhalb des Mietvertrages zwischen Vormieter und Nachmieter zu klären.
Kann ich anstelle einer Kaution auch eine Kautionsversicherung hinterlegen?
Kautionsversicherungen oder Kautionsbürgschaften können bei uns nicht hinterlegt werden. Wir bitten um Verständnis.
Wie sieht es mit barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen aus?
Wir freuen uns, dass wir sowohl barrierefreie, als auch rollstuhlgerechte Wohnungen an verschiedenen Standorten im Portfolio anbieten können. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gibt es Wohnungen mit eigenem Gartenanteil?
Wohnungen mit Gartenanteil können wir bislang leider nicht anbieten.
Hier können Sie sich direkt online auf eine Wohnung bewerben.